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Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung ?

 

Ein Anruf bei der Krankenkasse (= Pflegekasse ). Formulare werden zugeschickt, wir unterstützen sie gerne beim ausfüllen.

Was passiert nach der Antragsstellung?

In der Regel kommt der Medizinische Dienst der Krankenkasse ( MDK ) zu ihnen nach Hause und erstellt ein Gutachten indem die Pflegestufe festgelegt wird. Nach Festlegung der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung.

Welche Leistungen kann ich erhalten?

Geldleistungen: Sie bekommen das Pflegegeld je nach Pflegestufe ausgezahlt und organisieren sich die Hilfe mit Privatpersonen.

                        mtl.     Jan 2012

Pflegestufe 1:    225€       235 €

Pflegestufe 2:   430 €      440 €

Pflegestufe 3:   685 €      700 €

Sachleistungen: Ein Pflegedienst ihrer Wahl unterstützt sie zuhause. Für die Auswahl der notwendigen Leistungen gibt es einen festgeschriebenen Leistungskatalog der Pflegekassen Bis zur Höhe der Pflegestufe rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.

                         mtl.          Jan 2012

Pflegestufe 1:     440 €            450 €

Pflegestufe 2:   1040 €          1100 €

Pflegestufe 3:   1510 €          1550 €

Kombinatiosleistung: Es besteht auch die Möglichkeit, Sachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Wer nur einen Teil der Sachleistung in Anspruch nimmt, kann gleichzeitig ein entsprechend niedrigeres Pflegegeld erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die lnanspruchnahme dieser Leistungen individuell den Bedürfnissen der Betroffenen angepasst werden kann.

Das Geld der Pflegeversicherung reicht nicht aus bzw. mein Hilfebedarf reicht nicht für eine Pflegestufe.

In diesem Fall ist eine Antragstellung auf Hilfe zur Pflege zur Kostenübernahme beim Sozialamt möglich.

Welche anderen Versorgungsmodelle gibt es?

Urlaubs- und Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege

Außerdem übernimmt die Pflegekasse für vier Wochen im Kalenderjahr die Kosten von bis zu 1.510 € für eine Vertretung, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen verhindert ist. ln dieser Zeit entfällt das Pflegegeld.

Teilstationäre Pflege

Kann ein Pflegebedürftiger zu Hause nicht ausreichend versorgt werden, weil der Pflegende zum Beispiel einer Berufstätigkeit nachgeht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung. lst der in der jeweiligen Pflegestufe vorgesehene Höchstbetrag für die Pflegeleistungen nicht ausgeschöpft, kann ein anteiliges Pflegegeld bezogen werden.